Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Abschluss des Vertrages
1.    Zwischen dem Gast und dem Hotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel zugesagt wurden. Das gleiche gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
2.    Wird für die Reservierung vom Hotel ein Terminsicherungsabschlag, eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Zeit gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
3.    Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
4.    Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
5.    Bei Anmeldungen mehrerer Personen, z. B. von Familienfeiern, von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen ist das Hotel bis 3 Tage vor der Ankunft bzw. Veranstaltungen die Anzahl und gegebenenfalls Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
6.    Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit vorheriger Absprache mit dem Hotel und deren Zustimmung zulässig.

2.    An und Abreise
1.    Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-In) nicht vor 13.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei der Abreise bis 18.00 Uhr der habe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind:
Zusätzliche Absprache und Zustimmung des Hotels. Reservierungen, die vorbezahlt oder für die ein Gutschein erstellt wurde.

3.    Leistungen
1.    Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben, dem unterbreiteten Angebot oder den getroffenen Vereinbarungen.
2.    Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
3.    Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine Mahlzeit nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
4.    Die im Prospekt, im Angebot oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
5.    Bei Veranstaltungen, welche über 0.00 Uhr hinausgehen, wird ein Bedienungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben. Der Bedienungszuschlag entspricht € 30,00 stündlich ab der ersten vollen nach Mitternacht plus gegebenenfalls anfallenden Nacharbeitszuschlag.

4.    Zahlung
1.    Vorbehaltlich gesonderter schriftlicher Absprachen ist das Entgeld mit der Abreise des Gastes fällig.
2.    Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
3.    Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
4.    Das Hotel ist nach Vertragsabschluss berechtigt eine angemessene Vorauszahlung bzw. die Vorauszahlung der entstehenden Fixkosten in Rechnung zu stellen. Wird diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Zeit gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
5.    Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.

5.    Stornierung
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
1.    Hotelzimmer
Eine Stornierung ist bis zum 30. Tage vor der Ankunft möglich. In der Zeit zwischen dem 29. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel 50% des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14.und 4. Tag der Anreise 70% des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Abreisetermin 80% des Selben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90% des Preises fällig.
2.    Veranstaltungen & Arrangements
Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
a) über 60 Tage – Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt.
b) 59.-30. Tag – Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 25% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
c) 29.-15. Tag – Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 35% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
d) 14.-8. Tag- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 45% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
e) 7.-3. Tag- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
f) binnen 72 Stunden- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 80% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl.
3.    Bereits gezahlte Terminsicherungsabschläge, eine Anzahlung oder Vorauszahlung werden nicht erstattet.

6.    Haftung
1.    Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
2.   Der Gastwirt haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung z. B. im Falle eines Streiks, Komplettausfall des Personals, Ausfall von Räumlichkeiten, Beeinträchtigung durch unabdingbare Bauarbeiten an der Burg oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Gastwirt bemüht sich in diesen Fällen, um eine möglichst ähnliche Leistung, soweit diese möglich ist.
3.    Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3 500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3 500 Euro der Betrag von 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder das Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.
4.    Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel wird ausgeschlossen.

7.    Kündigung
1.    Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

8.    Sonstiges
1.    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel und Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant und Bar, dürfen nur solche Tiere mitgebracht werden, die das Wohlbefinden der anderen Gäste nicht beeinträchtigen.
2.    Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
3.    Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
4.    Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der KFZ-Versicherung für Sach- und Personenschäden begrenzt.
5.    Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

9.    Allgemeines
1.    Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2.    Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt wurden.
3.    Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsort.
4.    Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung, gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.